Der Preis

SWING BY -Poolhaus Preis für junge Kunst

 Allgemeine Erläuterungen:

 Das Poolhaus Blankenese hat erstmals Anfang 2015 sechs Künstler für die Teilnahme am Wettbewerb SwingBy ausgewählt.

 Mit diesen Künstlern sind im Laufe des Jahres drei Doppelausstellungen geplant. Am Ende des Jahres 2015 wurde einem Künstler von der Jury das Preisgeld von 5.000,00 Euro zugesprochen. Im Jahr 2016 erhalten drei Künstler ein Preisgeld, und zwar in der Staffelung von 4.000,00 €, 2.000,00 € und 1.000,00 €.

Zur Dokumentation der Ausstellungen wird ein Jahreskatalog erstellt, in dem alle teilnehmenden Künstler und ausgewählte Arbeiten mit Bildern und Texten enthalten sind.

Das Poolhaus verfolgt mit dem Preis das Ziel, Künstlern die Möglichkeit zur Ausstellung und Darbietung ihrer Arbeiten zu geben und die Auswahl der Teilnehmer und  der Preisvergabe bei den Künstlern selber zu belassen, ohne dass Dritte - wie Kuratoren, Stifter, Mäzene, Galeristen u.ä. - hieran beteiligt sind. Dies geschieht wie folgt:

 - die Auswahl der Künstler eines Jahres erfolgt durch die teilnehmenden Künstler des Vorjahres. Konkret heißt dies: jeder der sechs ausstellenden Künstler bestimmt nach seiner freien Wahl einen Künstler für das nachfolgende Jahr.

 - Bewerbungen für die Teilnahme im nächsten Jahr können deshalb auch nur an die ausstellenden Künstler  gerichtet werden.

 - die Jury wechselt jährlich und besteht jeweils aus den Künstlern des Vor-Vorjahres. Jedes Jury-Mitglied  hat dann die gleiche Stimme, wobei eine gemeinsame Abstimmung der Jury erfolgen kann  - aber nicht muss.

- alle teilnehmenden Künstler am SwingBy Preis haben deshalb drei Funktionen : Ausstellung und Teilnahme im ersten Jahr, Auswahl eines Künstlers für das nächste Jahr und Mitglied der Jury im dritten Jahr. Pauschale Vorgaben für die Auswahl der Künstler sind lediglich folgende:

- der /die Künstler/in sollen Berufskünstler mit " Hamburg - Bezug " sein. Sie sollen aus dem Bereich der bildenden und darstellenden Kunst kommen und möglichst noch ganz am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Weitere Inhalte sind:

 - jeder ausstellende  Künstler erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung von 2.000,00 Euro für Transport-, Aufbau-, Rahmungs-, oder Installationskosten.

 - den Künstlern steht es frei, ihre Arbeiten und Werke den Besuchern der Ausstellung zum Kauf anzubieten.  Das Poolhaus verlangt dies nicht, es beteiligt sich aber auch nicht daran - weder finanziell noch organisatorisch.

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